Ob den Kartenausschnitten rechtsbegründende und zonenzuweisende Wirkung zukommen könnte, bestimmt sich nicht nur - wie Huser anzunehmen scheint (Meinrad Huser, Festlegung und Änderung der Gebiete mit erschwerten Produktions- und Lebensbedingungen, BAR 1984, S. 40) - nach der inhaltlichen Übereinstimmung mit den Betriebsverzeichnissen, sondern auch danach, ob die betroffenen Bewirtschafter tatsächlich die Möglichkeit hatten, von der Zoneneinteilung ordnungsgemäss Kenntnis zu nehmen, da sich wie erwähnt nicht jeder momentane Bewirtschafter und Gesuchsteller auf einen ihm vormals persönlich eröffneten Verfügungsakt stützen kann und sich