Dabei geht es im Interesse einer regional differenzierten Agrarpolitik darum, die Gebiete mit erschwerten Produktionsund Lebensbedingungen von den Gebieten mit vorteilhaften natürlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen abzugrenzen. Die Karten und Verzeichnisse werden vom Bundesamt, von den vom Kanton bezeichneten Amtsstellen sowie von den Gemeinden, für Interessierte jederzeit einsehbar, aufbewahrt (vgl. Art. 7 V-Produktionskataster).