auszugehen. Das Bundesamt zeichnet die Grenzen in topografischen Karten auf und hält die Zonenzugehörigkeit der Betriebe oder von Teilen davon in einem Betriebsverzeichnis fest. Es vollzieht mithin eine raumbezogene Planung mit wirtschaftspolitischem Lenkungszweck (Erhaltung und Förderung der Landwirtschaft). Dabei geht es im Interesse einer regional differenzierten Agrarpolitik darum, die Gebiete mit erschwerten Produktionsund Lebensbedingungen von den Gebieten mit vorteilhaften natürlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen abzugrenzen.