Wieweit die Kontrolltätigkeit der Behörde geht, kann im Detail offen bleiben. Diesbezüglich dürften jedoch nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden und die Behörde sollte sich grundsätzlich auf die Angaben der Bewirtschafter verlassen können und diese auf Übereinstimmung mit früheren Angaben überprüfen. Die Behörde hat dann einzugreifen, wenn begründeter Verdacht besteht, Angaben würden nicht zutreffen.