Ob die Beitragsberechtigung zu Recht verneint wurde, gilt es im folgenden zu prüfen. 3.1. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen ist das Gesuch des Bewirtschafters Ausgangspunkt des Verfahrens um Ausrichtung von ergänzenden Direktzahlungen. Darin sind die bereits näher umschriebenen betriebsrelevanten Angaben zu machen. In der vorliegenden Streitsache bildet die Erhebungskarte vom 21. April 1993 für die Eidgenössische Viehzählung und die Durchführung agrarpolitischer Massnahmen (Erhebungskarte) Grundlage der Gesuchseinreichung. (...) 3.2. Grundsätzlich besteht im Verwaltungsverfahren eine Pflicht zur amtlichen Sachverhaltsfeststellung (Art.