2 Mit Verwaltungsbeschwerde vom 24. August 1994 gelangt Z. an die Rekurskommission EVD und beantragt, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien für das Jahr 1993 die ergänzenden Direktzahlungen unter Kosten- und Entschädigungsfolge auszurichten. Aus den Erwägungen: