doit seulement examiner si les indications fournies sont exactes. C’est pourquoi son contrôle ne doit pas être soumis à de trop grandes exigences (consid. 5.3.1). Ergänzende Direktzahlungen; Verbindlichkeit eines Datenerhebungsblattes. Art. 12, 13 und 19 VwVG. Art. 40 BZP. Amtliche Sachverhaltsfeststellung; Mitwirkungspflicht der Partei; Beweiswürdigung. - Eine Erhebungskarte über die betrieblichen Verhältnisse stellt ein amtliches Datenerhebungsblatt dar und die Behörde kann sich in der Regel auf die darin enthaltenen Angaben verlassen. Bestreitet der Betriebsinhaber die Angaben, hat er nachzuweisen, dass diese nicht den Tatsachen entsprechen (E. 3).