wenn der zu gewährende Beitrag Fr. 150 000.- übersteigt. Sie kann ihr auch Gesuche zum Entscheid unterbreiten, bei denen dieser Betrag nicht erreicht wird. In den übrigen Fällen entscheidet die Ausgleichsstelle selber (Abs. 2). (...) 3.3. Da der zu gewährende Betrag in casu Fr. 150 000.- überstieg, unterbreitete das Bundesamt das Gesuch der Aufsichtskommission im September 1992 mit Antrag zum Entscheid.