Im vorliegenden Fall hat die Aufsichtskommission mit Entscheid vom 15. Januar 1993 der Beschwerdeführerin einen Bundesbeitrag zugesichert. In der Folge erliess das Bundesamt - Abteilung Arbeitsmarkt - am 20. Dezember 1994 den angefochtenen Auszahlungsentscheid. Es gilt nun zu prüfen, ob das Bundesamt zum Erlass dieses Auszahlungsentscheides zuständig war oder ob auch dieser Entscheid von der Aufsichtskommission hätte erlassen werden müssen.