1. (Zuständigkeit) 2. (Streitgegenstand und Beschwerdelegitimation; eingetreten wird nur auf den erstgenannten Antrag, da sich nur dieser auf das in der angefochtenen Verfügung geregelte Rechtsverhältnis bezieht) 3. Ist auf die Beschwerde grundsätzlich einzutreten, stellt sich nunmehr die Frage, ob das Bundesamt seinerseits die Sachentscheidungsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Begehren materiell beurteilt werden kann, richtig beurteilt hat. Hat die Vorinstanz dabei übersehen, dass es an einer Sachentscheidungsvoraussetzung fehlt, ist dies im Rechtsmittelverfahren von Amtes wegen zu prüfen und bei fehlerhaftem Eintreten ist der angefochtene