Für die begleitenden Weiterbildungskurse wurde ein Beitragssatz von 100 % zugesichert, jedoch wurden die durchschnittlichen budgetierten Kosten pro Teilnehmer von Fr. 325.- pro Tag auf maximal Fr. 150.- pro Halbtag gekürzt. Am 24. Januar 1994 legte X die Auszahlungsgesuche für die beiden Beschäftigungsprogramme vor, welche das Bundesamt - Abteilung Arbeitsmarkt - mit Auszahlungsentscheid vom 20. Dezember 1994 teilweise guthiess und die anrechenbaren Kosten um Fr. 32 236.10 beziehungsweise um Fr. 16 819.40 kürzte.