Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt) unterbreitete die Gesuche der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (hiernach: Aufsichtskommission), welche die Gesuche mit Zusicherungsentscheid vom 15. Januar 1993 teilweise guthiess und für die Beschäftigungsprogramme einen Beitragssatz von 50 % zusicherte. Für die begleitenden Weiterbildungskurse wurde ein Beitragssatz von 100 % zugesichert, jedoch wurden die durchschnittlichen budgetierten Kosten pro Teilnehmer von Fr. 325.- pro Tag auf maximal Fr. 150.- pro Halbtag gekürzt.