Am 1. Juli 1992 beantragte die Trägerschaft X die Subventionierung zweier Beschäftigungsprogramme sowie der jeweils begleitenden Weiterbildung. Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt) unterbreitete die Gesuche der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (hiernach: Aufsichtskommission), welche die Gesuche mit Zusicherungsentscheid vom 15. Januar 1993 teilweise guthiess und für die Beschäftigungsprogramme einen Beitragssatz von 50 % zusicherte.