2. Principe de l’unité de la procédure. Lorsqu’une décision accessoire ne peut pas être attaquée selon les mêmes voies de droit que la décision principale, il y a violation du principe de l’unité de la procédure (consid. 5). Präventivmassnahmen in der Arbeitslosenversicherung; Zuständigkeit der entscheidenden Behörde; Prinzip der Einheit des Verfahrens. 1. Art. 83 Abs. 1 Bst. k AVIG. Zuständigkeit der entscheidenden Behörde. Hat die Ausgleichsstelle selbst über das Gesuch um Beiträge an die Kosten von Beschäftigungs- oder Wiedereingliederungsprogrammen entschieden, richtet sie die betreffende Leistung direkt an die Berechtigten aus. Wurde der Entscheid über die Gewährung