das fragliche Gesuch eintrat beziehungsweise dieses an die Hand nahm, obwohl offensichtlich noch kein gereiftes, das heisst definitives Projekt mit entsprechendem Kostenvoranschlag vorhanden war. Dieses Prozedere findet weder im Berufsbildungsgesetz noch in der Berufsbildungsverordnung eine Stütze.