Im April 1991 reichte die Einwohnergemeinde X beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt) ein «Vorprojekt» mit einer «Kostenschätzung» und einem Baubeschrieb als Subventionsgesuch für den Ausbau ihrer Berufsschule ein. Mit Schreiben vom 22. Mai 1991 stellte das Bundesamt (unter Hinweis auf verschiedene Vorbehalte) einen Bundesbeitrag von Fr. ... in Aussicht. Mit Verfügung vom 30. September 1994 sicherte das Bundesamt der Gesuchstellerin einen um rund 20 % niedrigeren Bundesbeitrag von Fr. ... zu.