Auslegung des Begriffs «Lehrlinge». Der Begriff «Lehrlinge» muss auch «Jugendliche, die eine Anlehre absolvieren», umfassen. Somit ist aufgrund des Umstands, dass eine Turnhalle auch von Jugendlichen in der Anlehre benützt wird, keine Kürzung des Bundesbeitrags erlaubt (E. 5 und 5.1). 3. Änderung des Sachverhalts während des Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerdeinstanz ist nicht an die Sachverhaltsfeststellung der Verwaltungsbehörde gebunden. Sie trägt auch den Sachverhaltselementen Rechnung, die sich nach Erlass des angefochtenen Entscheides zugetragen haben und vom Rekurrenten im Beschwerdeverfahren vorgebracht werden (E. 6 und 7).