1 Reglementsänderungen im Bereich der Berufsbildung; Voraussetzungen der Anwendbarkeit einer ungültigen Reglementsbestimmung. 1. Art. 51 Abs. 2 BBG in Verbindung mit Art. 45 Abs. 4 BBV. Entscheidungsspielraum des Bundesamtes im Zusammenhang mit Änderungen von Prüfungsreglementen. - Bestimmt das Bundesamt, ob eine Reglementsänderung wesentlich ist und somit zu publizieren und vom Departement zu genehmigen ist, liegt eine in den Zuständigkeitsvorschriften nicht vorgesehene Subdelegation vor (E. 6.2). - Fehlt der Genehmigungsbeschluss der gesetzlich zuständigen Behörde, leidet die Reglementsänderung an einem Gültigkeitsmangel (E. 6.2). 2. Art. 4 BV.