Das BGer hat sich wiederholt mit der Frage befasst, ob Inhaber von geschäftlichen Betrieben zur Beschwerde gegen Massnahmen, die zugunsten von Konkurrenten getroffen wurden, befugt seien. Dabei lässt sich erkennen, dass der bundesgerichtlichen Rechtsprechung «ein engeres Verständnis des eines Konkurrenten in schützenswerten Interessen zugrunde liegt» (BGE