Anerkennung eines Diploms; Beschwerdelegitimation von Konkurrenten. Art. 48 Bst. a VwVG. Legitimation von Konkurrenten. - Der Konkurrent muss in einem Wettbewerbsverhältnis zum Verfügungsadressaten stehen und er muss durch die angefochtene Verfügung mit einer deutlich spürbaren Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Position rechnen (E. 2.3). - Das Interesse an der Wahrung des Qualitätsstandards einer Berufsbranche vermag die Beschwerdelegitimation nicht zu begründen (E. 2.4).