(...) 2.3.3. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen negative Examensentscheide kann in der Regel die Aufhebung der Prüfungsverfügung sowie die Diplomerteilung - durch Notenanhebung oder im Anschluss an die Durchführung einer Nachprüfung - beantragt werden. In vorliegender Streitsache beantragte die Beschwerdeführerin die Aufhebung des Entscheides der Prüfungskommission. Insoweit hat das Bundesamt die Beschwerde gutgeheissen. Da die Vorinstanz bezüglich des Antrags auf Diplomerteilung durch Notenanhebung zum Schluss gekommen ist, dass eine Nachprüfung durchzuführen ist, hat sie die Beschwerde diesbezüglich folgerichtig abgewiesen.