BBG], SR 412.10). Gegen die demnach durch Bundesrecht geregelten Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen kann beim Bundesamt und alsdann bei der Rekurskommission EVD Beschwerde geführt werden (Art. 68 Bst. a und c BBG). Die anhängig gemachte Streitsache hat die vom Bund anerkannte Berufsprüfung für Bäuerinnen (Art. 32 des gleichnamigen Reglementes vom 1. Juni 1985) zum Gegenstand. Durch das Bundesamt beurteilte Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Diplomerteilung können somit mit Verwaltungsbeschwerde der Rekurskommission EVD unterbreitet werden.