Im April 1994 legte X die Berufsprüfung für Bäuerinnen ab. Da sie im Fach «Gartenbau» nur die Note 2,8 erhalten hatte, teilte ihr die Kommission der Berufsprüfungen für Bäuerinnen, Kreis I Ostschweiz, am 14. April 1994 mit, dass sie die Prüfung nicht bestanden habe. Eine dagegen von X am 2. Mai 1994 erhobene Beschwerde hiess das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt) teilweise gut. Weiter wies das Bundesamt die Prüfungskommission an, X kostenlos zu einer Nachprüfung im Fach «Gartenbau» aufzubieten, um anschliessend aufgrund des Ergebnisses dieser Nachprüfung über die Zuerkennung des Diploms zu befinden.