Die mit der Durchführung der Prüfung betrauten Stellen müssen in der Lage sein, die Prüfungen mit einem vernünftigen Aufwand störungsfrei organisieren zu können. Eine vernünftige Vorbereitung und Organisation ist jedoch nur möglich, wenn ab einem gewissen Zeitpunkt, das heisst mit Eintreten des Anmeldeschlusses, nicht mehr damit gerechnet werden muss, dass nachträgliche Anmeldungen eingehen. Andernfalls könnten Teilnehmerlisten, Einsatz- und Stundenpläne, Sitzungen usw. nicht vernünftig geplant und abgesprochen werden. Anderseits dient die Fristbestimmung insbesondere auch Kandidaten, welche nicht zur Prüfung zugelassen werden können. So setzt der Anmeldeschluss die in Art.