Nachdem die Prüfungskommission die Zulassung von M. zur Prüfung vor allem wegen verspäteter Anmeldung abgelehnt hatte, gelangte M. mit Beschwerde ans Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt), welches die Beschwerde abwies. Im Rechtsmittelverfahren vor der Rekurskommission EVD begründet M. seinen Antrag auf Zulassung zur Fachprüfung unter anderem mit dem Umstand, dass er während seines Militärdienstes in der Periode vom 17. August bis 9. September 1994 keine Möglichkeit mehr gehabt habe, eine Prüfungsanmeldung einzureichen. Aus den Erwägungen: