Es ist aktenkundig, dass die Rekurrentin vor Beginn ihrer Weiterbildung von der Prüfungskommission ausdrücklich auf die Zulassungsbedingungen aufmerksam gemacht worden war und sich trotzdem entschloss, die höhere Fachschule des Instituts für Augenoptik und Optometrie (IFAO) bereits jetzt zu besuchen. Im weiteren geht auch aus einem Schreiben der IFAO hervor, dass sowohl der Schule als auch der Rekurrentin bei der Aufnahme an die IFAO im Herbst 1993 bekannt war, dass die Teilnahme der Rekurrentin an der Prüfung 1995 in Frage gestellt sei.