Demnach muss, wer eine Berufsprüfung bestanden hat, seither mindestens zwei Jahre im Beruf tätig gewesen sein, um zur höheren Fachprüfung zugelassen zu werden. Bei der Berufsprüfung handelt es sich jedoch bereits um eine höhere Fachprüfung. Denn wer die Berufsprüfung bestanden hat, ist fähig, in seinem Beruf in qualifizierterer Stellung tätig zu sein, um die Stellung eines Vorgesetzten zu bekleiden oder eine berufliche Funktion zu erfüllen, die wesentlich höhere Anforderungen stellt als die Berufslehre (Art. 52 Abs. 1 BBG). Damit setzt die Absolvierung einer Berufsprüfung wesentlich höhere Anforderungen voraus als das Bestehen der Lehrabschlussprüfung.