Ob die Festsetzung der Praxisdauer auf 4 Jahre noch im gesetzlichen Rahmen liegt, gilt es im weiteren zu prüfen. In Anlehnung an die bundesgerichtliche Rechtsprechung prüft die Rekurskommission EVD, ob mit der vorgeschriebenen 4jährigen praktischen Tätigkeit der Berufsverband sich an die Grenzen der im Gesetz eingeräumten Befugnisse gehalten hat. Wird dem Berufsverband durch die gesetzliche Delegation ein sehr weiter Spielraum des Ermessens für die Regelung im Reglement eingeräumt, so darf die Beschwerdeinstanz bei der Überprüfung des Reglementes nicht ihr eigenes Ermessen an die Stelle desjenigen des Berufsverbandes setzen.