Mit Entscheid vom 22. Mai 1995 wies das Bundesamt die Beschwerde ab. Mit Eingabe vom 21. Juni 1995 gelangte F. an die Rekurskommission EVD und beantragt, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und sie sei zur höheren Fachprüfung für Augenoptiker im September 1995 zuzulassen, eventualiter sei sie zur höheren Fachprüfung für Augenoptiker im September 1996 zuzulassen. Aus den Erwägungen: