Eine Reduktion der Praxiszeit auf 25 Monate übersteige klar den Ermessensspielraum der Kommission und würde de facto eine Ausserkraftsetzung dieser Reglementsbestimmung bedeuten. Gegen diesen Entscheid erhob F. am 12. April 1995 Beschwerde beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt) mit dem Begehren, den Entscheid der Kommission aufzuheben und sie zur höheren Fachprüfung für Augenoptiker im September 1995 zuzulassen. Mit Entscheid vom 22. Mai 1995 wies das Bundesamt die Beschwerde ab.