Aus dem Sachverhalt: Am 19. März 1993 lehnte die Prüfungskommission für höhere Fachprüfungen im Augenoptikerberuf (hiernach: Kommission) das Gesuch von F. um Zulassung zur höheren Fachprüfung 1995 ab. Das zwei Jahre später eingereichte Wiedererwägungsgesuch wies die Kommission mit Entscheid vom 13. März 1995 ab, da das Reglement eine Praxisdauer von vier Jahren vorschreibe. Eine Reduktion der Praxiszeit auf 25 Monate übersteige klar den Ermessensspielraum der Kommission und würde de facto eine Ausserkraftsetzung dieser Reglementsbestimmung bedeuten.