Auch die Prüfungskommission trifft in ihrer Stellungnahme die gleiche Unterscheidung und erklärt in Übereinstimmung mit dem Beschwerdeführer, dass mit «Ballung» die Citykerne gemeint seien. Dadurch, dass die Wahlantwort 5 nicht die Formulierung Stadt oder Ballungszentren (bzw. Citykerne) enthielt, sondern lediglich den Kohlensäuregehalt in «städtischem Gebiet» erwähnte, erscheint es in der Tat nicht klar, ob nach dem CO2-Gehalt in der Stadt oder demjenigen im Stadtzentrum (Citykern) gefragt wurde. Daraus folgt, dass B. die betreffende Frage - abweichend vom Lösungsschema der Prüfungskommission - so verstehen durfte, wie er sie tatsächlich aufgefasst hat.