Aufgrund des vom Beschwerdeführer beigebrachten Literaturzitates ist ersichtlich, dass bezüglich des CO2-Gehalts der Aussenluft drei Kategorien unterschieden werden, nämlich: Land, Stadt und Ballung. Auch die Prüfungskommission trifft in ihrer Stellungnahme die gleiche Unterscheidung und erklärt in Übereinstimmung mit dem Beschwerdeführer, dass mit «Ballung» die Citykerne gemeint seien.