Aus der Stellungnahme der Prüfungskommission ist ersichtlich, dass ihre Frage auf den Kohlensäuregehalt in der Stadt zielte und dass sie den Begriff «Stadt» gleichsetzt mit «städtischem Gebiet». Die Wahlantwort 5 enthält einen zirka CO2-Wert für «städtisches Gebiet». Strittig ist nicht die Höhe des jeweiligen CO2-Gehaltes in den drei vorgenannten Kategorien, sondern einzig, ob - wie die Prüfungskommission davon ausgeht - mit dem Begriff «städtisches Gebiet» nur «die Stadt» gemeint sein kann, oder ob - wie der Beschwerdeführer geltend macht - dieser Begriff auch das Stadtzentrum, nämlich die sogenannten «Citykerne» umfasst.