Da ihm für die 2. Antwort 1 Punkt gutgeschrieben wurde, hingegen für die 5. Antwort 1 Punkt abgezogen wurde, wurde ihm für die Frage MC 3 kein Punkt gutgeschrieben. 5.2. Was die Antwort 5 betrifft, wonach der mittlere CO2-Gehalt der Aussenluft in städtischen Gebieten heute ungefähr 1 Vol.-0/00 betrage, verweist der Beschwerdeführer auf Hauri / Zürcher, Bauphysik, S. 87, wonach der CO2 (Kohlensäuregehalt) aussen 0,03 Vol.-% auf dem Land, 0,05 Vol.-% in der Stadt und 0,08 Vol.-% in Ballungsgebieten beträgt.