So sieht nämlich die Wegleitung vor, dass für jede (mögliche) richtige Antwort ein Punkt gutzuschreiben, für eine falsche Antwort ein Punkt in Abzug zu bringen ist. Dieses in der Wegleitung vorgeschriebene Wahlantwort-Verfahren entspricht in seiner Art dem sogenannten Typ K (Mehrfachentscheidung richtig/falsch), wie es auch die Verordnung vom 30. Juni 1983 über Einzelheiten des Verfahrens bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen (SR 811.112.18) vorsieht: Fünf Fragen oder unvollständige Aussagen stehen je einer Antwort beziehungsweise Ergänzung gegenüber. Der Kandidat muss sämtliche richtigen Antworten beziehungsweise Ergänzungen bezeichnen (Art. 5 Bst.