Diese Definition lässt erkennen, dass dieses System verschieden ausgestaltet sein kann. Die Wegleitung sieht auf Seite 6 vor, dass in den schriftlichen Prüfungen der Fächer 1 bis 4 neben den üblichen Berechnungsaufgaben auch Multiple-Choice-Fragen (MC-Fragen) gestellt werden, wobei höchstens 2/5 der maximalen Punktzahl pro Fach den MC-Fragen zugeordnet werden. Für MC-Fragen gelte generell: «- Pro MC-Frage gibt es mindestens eine richtige Antwort, es können auch mehrere Antworten richtig sein. - MC-Fragen dürfen keine aufwendigen Berechnungsgänge zur Folge haben, sie dienen zum Ausloten der Breite des Wissens. Die Bewertung der MC-Fragen erfolgt gemäss Punkt 3.4.