In einer weiteren Stellungnahme an das Bundesamt vom 1. Februar 1994 hielt der Examinator fest, dass Mineralfaserplatten und Schaumglas als primäre Lösungen je mit 1 Punkt, Polystyrol expandiert und Kork als sekundäre Lösungen mit je 0,5 Punkten bewertet worden seien. Der Beschwerdeführer bestreitet die Zulässigkeit der Erteilung von richtigen Antworten mit halben Punkten und macht geltend, das Multiple-Choice-System lasse keine Bewertung als fast oder teilweise richtig zu.