Gewisse Antworten seien nämlich lediglich mit halben Punkten bewertet worden, obwohl die Wegleitung zum Prüfungsreglement nur eine Bewertung mit ganzen Punkten zulasse. Damit rügt der Rekurrent die Auslegung von Reglementsvorschriften sowie den äussern Ablauf der Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit. Es handelt sich somit um Fragen, welche die Rekurskommission EVD mit voller Kognition zu prüfen hat.