2 in die Praxis (Art. 18 Reglement). Die Leistungen werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet. Die Note 4 und höhere bezeichnen genügende Leistungen, Noten unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen. Andere als halbe Zwischennoten sind in den einzelnen Positionen nicht zulässig (Art. 22 Abs. 1 Reglement). Die Fächer aus den theoretischen Grundlagen und der praxisbezogenen Arbeit werden einfach, das Beratungsgespräch doppelt gerechnet (Art. 24 Abs. 1 Reglement).