Gegen diesen Entscheid erhob B. am 16. November 1993 Beschwerde beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt) mit dem sinngemässen Antrag, ihm im Fach «Bauphysik» mindestens die Note 3,0 und somit das Diplom zu erteilen. Mit Stellungnahme vom 11. Dezember 1993 erteilte die Prüfungskommission aufgrund einer Neubewertung im Fach «Bauphysik» neu die Note 2,4. B. hielt mit seiner Eingabe vom 20. Januar 1994 an seiner Beschwerde fest. Mit Entscheid vom 18. Februar 1994 wies das Bundesamt die Beschwerde ab.