B. legte im Herbst 1993 die höhere Fachprüfung für Energieberater ab. Da er im Fach «Bauphysik» die Note 2 und damit lediglich die Schlussnote 3,9 erreichte, teilte ihm die Prüfungskommission am 28. Oktober 1993 mit, dass er die Prüfung nicht bestanden habe. Gegen diesen Entscheid erhob B. am 16. November 1993 Beschwerde beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt) mit dem sinngemässen Antrag, ihm im Fach «Bauphysik» mindestens die Note 3,0 und somit das Diplom zu erteilen.