Höhere Fachprüfung; Multiple-Choice-Verfahren. 1. Kann es gemäss dem in der Wegleitung umschriebenen Multiple-Choice-Verfahren nur eindeutig richtige beziehungsweise falsche Antworten geben, ist nur die Erteilung beziehungsweise der Abzug von ganzen Punkten zulässig (E. 4.2). 2. Sofern ein Prüfungskandidat eine unklar formulierte Multiple-Choice-Frage im Sinne seiner Antwort verstehen durfte, so sind die entsprechenden Punkte zu erteilen (E. 5).