Höhere Noten würden erreicht, indem der Kandidat zeige, dass er in betriebswirtschaftlichen Belangen so mitdiskutieren kann (mithin das erforderliche Verständnis hat), wie das heutzutage von einem Marketingleiter verlangt wird. Diese Interpretation kann mit den Bestimmungen der Notengebung des Prüfungsreglements als vereinbar bezeichnet werden. (...) 11. Im Teilfach «Rechtskunde» rügt W., dass sich der Examinator D. nicht mehr an den Prüfungsablauf erinnern könne. Er habe nach der Prüfung (November 1993) selbst ein Gedächtnisprotokoll verfasst, welches im Vergleich zu demjenigen des Examinators D. viel ausführlicher und genauer sei.