Eine derartige Befangenheit des Examinators B. ihm gegenüber vermochte der Beschwerdeführer indessen in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt darzulegen. (...) 7. Der Beschwerdeführer beanstandet weiter, dass die vom Examinator B. angewandten zentralen Benotungsgrundsätze rechtswidrig seien. So erkläre B., die Note 4 bedeute, dass der Kandidat auf alle Fragen korrekte Antworten in der vom Reglement verlangten Tiefe zu erteilen habe. Auch halte er in anderem Zusammenhang fest, dass ein Kandidat die Note 4 nur dann erreiche, wenn er «die Fragen eher begrifflicher und theoretischer Natur korrekt beantworten» könne.