Die Kandidaten wurden jedoch mit Schreiben vom 16. August 1993 vom Sekretariat der Marketingleiterprüfungen darauf aufmerksam gemacht, dass alle auf der Examinatorenliste aufgeführten Examinatoren in deren Fachgebiet die mündlichen Prüfungen abnehmen würden. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass Änderungen mit den auf dem beigelegten Einsatzplan eingesetzten Namen vorbehalten bleiben. Daraus folgt, dass es dem Beschwerdeführer durchaus bewusst gewesen sein musste, dass er nicht zwingend von den in seinem Einsatzplan aufgeführten Examinatoren (...) geprüft werden würde.