Dazu ist festzuhalten, dass es durchaus als zweckmässig erscheint, die Besprechung der Note durch die Examinatoren direkt im Anschluss an die mündliche Prüfung vorzunehmen, wird doch so gewährleistet, dass eine unmittelbare Beurteilung der Leistung des Kandidaten stattfindet. Die Prüfung des Kandidaten sowie deren Beurteilung durch die Examinatoren können somit als Einheit verstanden werden. Diese Praxis drängt sich geradezu auf, um eine gerechte und rechtsgleiche Behandlung der an der Prüfung teilnehmenden Kandidaten zu gewährleisten. Daraus ergibt sich, dass die Beurteilung der Leistung als eigentlicher Bestandteil der mündlichen Prüfung bezeichnet werden kann.