2.4 Prüfungsreglement 82). Nahm ein Kandidat an einer Gruppenprüfung teil, betrug die gesamte Prüfungsdauer der mündlichen Prüfungen zirka drei Stunden, während die Prüfungsdauer bei einem Kandidaten, der nur Einzelprüfungen ablegte, zirka zwei Stunden dauerte. Die Prüfungsgruppen umfassten mindestens drei, maximal fünf Kandidaten. Jede Prüfungsgruppe erhielt eine schriftlich formulierte Aufgabenstellung aus dem Themenbereich dieses Faches. Bewertet wurde neben der inhaltlichen Behandlung des Themas das Verhalten beziehungsweise Vorgehen bei Planung, Ausführung und Auswertung der Gruppenarbeit. Die Mitglieder einer Prüfungsgruppe erhielten individuelle Noten (Art. 19 Prüfungsreglement 82).