17 Ziff. 2 fest, dass die mündlichen Fächer mindestens zwei, maximal drei Stunden geprüft werden. Die Fächer «Grundlagen des Marketing und Marketing-Mix-Entscheide», «Betriebswirtschaftslehre», sowie «Volkswirtschaftslehre und Rechtskunde» wurden als Einzelprüfungen durchgeführt, wobei die Prüfungsdauer je auf zirka eine halbe Stunde festgesetzt wurde. Das vierte mündliche Fach, «Führungslehre und Problemlösungsmethoden», konnte entweder als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung durchgeführt werden. Als Einzelprüfung betrug die Prüfungsdauer zirka eine halbe Stunde, als Gruppenprüfung zirka eineinhalb Stunden (Art. 17 Ziff. 2.4 Prüfungsreglement 82).