Besondere Schwierigkeiten ergeben sich für die Beurteilung von Notengebungen, die aufgrund einer mündlichen Prüfung gemacht worden sind. Der Rechtsmittelbehörde ist es in diesen Fällen nicht möglich, den massgebenden Sachverhalt vollständig zu rekonstruieren. Eine freie Überprüfung der Notengebung ist daher schon aus tatsächlichem Grund ausgeschlossen. Da zudem Prüfungen häufig Spezialgebiete zum Gegenstand haben, in denen die Rechtsmittelbehörde über keine eigenen Fachkenntnisse verfügt, ist es ihr nicht möglich, die Leistungen und ihre Bewertungen vollständig zu überprüfen. Eine freie Überprüfung der Notengebung würde auch die Gefahr neuer Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten gegenüber